1. Die radiologischen Untersuchungen dienen vor allem dem vorbeugenden gesundheitlichen Schutz vor erhöhter Strahlenbelastung durch den Zutritt von Radon in das Gebäude und zur Sicherung des Verkehrswertes der bebauten Immobilie.
2. Sollten sich im Verlauf der Arbeiten Hinweise auf belastetes Material in Oberflächennähe ergeben, so kann optional durch den Auftraggeber kurzfristig eine Erweiterung des Angebotes um folgende Positionen vorgenommen werden:
3. Die Stellungnahme liegt 4 Wochen nach Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung vor. Andere zeitliche Abläufe bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. In jedem Falle ist mit Aufnahme der Messarbeiten eine Telefonauskunft über die verfügbaren Messergebnisse (Stand des Vortages) erhältlich.
Bemerkungen zur Leistungsbeschreibung